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Alles was Recht ist?

Juristenausbildung vor 2000 Jahren und heute


Gesetze und ihre Auslegung sind für das menschliche Zusammenleben seit Jahrtausenden von Bedeutung. Die Anfänge der Rechtswissenschaft und damit auch der rechtswissenschaftlichen Ausbildung liegen in der römischen Antike. Welchen Wandlungen beides seither unterworfen war, wird gerade am Beginn der Ausbildung eines Juristen damals und heute deutlich.


Inhalt

Wie fand die Juristenausbildung im Römischen Reich statt, und was erwartet den Jurastudenten von heute? In diesem Projekt schlüpfen die Schülerinnen und Schüler in die Rolle eines römischen Rechtsschülers und eines modernen Juristen, um die Unterschiede zu erfahren. Im Schülerlabor werden sie durch zielgerichtete Einführungen in die Lage versetzt, selbständig einen Rechtsfall zu lösen – nach antikem römischem Recht („Corpus Iuris Civilis“) und nach heutigem Recht. Sie erhalten dadurch einen Einblick, was „Rechtswissenschaft“ in der Antike war und was sie heute ist.

Die Veranstaltung bietet unter anderem Anknüpfungspunkte an den Kernlernplan der Sek II im Schulfach Latein (z.B. in den Inhaltsfeldern „Staat und Gesellschaft“ und „Rede und Rhetorik“).

Ein Projekt der Juristischen Fakultät, Lehrstuhl Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäisches Privatrecht, Prof. Fabian Klinck, Guillaume Ngouah-Ngally.

Organisatorisches

Dieses Projekt

  • richtet sich an Schülerinnen und Schüler der
    • Mittelstufe , Oberstufe
      • Mittelstufe: Klasse 9 , Klasse 10
  • Schulfächer:
    • Geschichte , Latein , Politik , Sozialwissenschaften
  • kann in Gruppen bis zu 30 Personen stattfinden.
  • dauert von 9 bis ca. 13 Uhr, Termine nach Vereinbarung.
  • ist ohne Kostenbeteiligung.

Bei Fragen zu diesem Projekt wenden Sie sich bitte an den Bereich Geisteswissenschaften des Schülerlabors
(Tel.: 0234 / 32 24723, @: schuelerlabor-gg@rub.de).